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Beitragsordnung
 

Beitragsordnung des TSV-Sundern e.V.

§ 1

Aufnahmegebühren

Aufnahmegebühren werden zur Zeit nicht erhoben !

Jedes neu in den Verein aufgenommene Mitglied hat eine einmalige Aufnahmegebühr zu zahlen.

Diese beträgt für  

Erwachsene Einzelperson
130,00 EUR
Ehepaare
205,00 EUR
Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sowie Personen über 18 Jahren die sich noch in der Berufsausbildung befinden, Studenten, Wehrpflichtige usw.
40,00 EUR
nach Vollendung des 18. Lebensjahres, der Ausbildung usw. sind einmalig nachzuzahlen
55,00 EUR
 

§ 2

Mitgliedsbeiträge

1. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge betragen für

Erwachsene Einzelperson
135,00 EUR
Ehepaare
200,00 EUR
Passive

60,00 EUR

Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren sowie über
18 Jahren, die sich in der Schul- oder
Berufsausbildung, Studium befinden
oder Wehr- bzw. Ersatzdienst leisten.
78,00 EUR
unter 14 Jahren
48,00 EUR

2. Regelung für Familienmitgliedschaft

Beitragsfrei sind Kinder, deren Eltern im Verein Mitglieder sind, wenn sich die Kinder noch in der Schul- oder Berufsausbildung befinden oder Studenten, Wehrpflichtige bzw. Ersatzdienstleistende sind.

3. Passivenregelung

Der Passivenbeitrag wird auf Antrag durch Vorstandsbeschluss zugebilligt. Voraussetzungen:

  • In der Regel mindestens 60 Jahre alt.
  • Auf Dauer keine Möglichkeit zur Ausübung des Tennissports.
  • Vorübergehende Passiveneigenschaft (z.B. wegen Verletzung) ist nicht möglich.


4. Änderungen 

hinsichtlich der Beitragsverpflichtung sind unaufgefordert dem Kassierer mitzuteilen.

 

§ 3

Arbeitsleistungen der Mitglieder

Alle aktiven Mitglieder des Vereins ab 16 Jahren (Männer und Frauen) haben pro Jahr zur Erhaltung und Pflege der Platzanlage einschließlich der Räumlichkeiten 4 Stunden Arbeitseinsatz zu leisten. Zum Jahresende sind dem Geschäftsführer Bestätigungen über die Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden vorzulegen. Diese Bestätigungen werden vom technischen Leiter oder einem von diesem beauftragten Vertreter unterzeichnet. Grundsätzlich muss sich jedes Mitglied von sich aus um die Arbeitsstunden bemühen.

Für nicht geleistete Arbeitsstunden ist pro Stunde ein Betrag von 13,00 EUR zu zahlen.

 

§ 4

Zahlungsweise

Die Aufnahmegebühren werden innerhalb des Eintrittmonats per Einzugsermächtigung erhoben. Die Mitgliedsbeiträge werden halbjährlich (Ende März und Ende September jeden Jahres) ebenfalls per Einzugsermächtigung erhoben. Beträge für nicht geleistete Arbeitsstunden werden auf dem gleichen Wege zum Jahresende eingezogen.


Die Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung am 19.03.1982 beschlossen und durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 22.03.1990, 28.01.1993, 22.03.1995, 23.03.2001 sowie am  21.03.2003 geändert.

 


TSV Sundern e.V.,  Untere Wiesenstraße 57,   32120 Hiddenhausen OT Sundern

 

©    2005-2012