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Beitragsordnung des
TSV-Sundern e.V.
§ 1
Aufnahmegebühren
Aufnahmegebühren
werden zur Zeit nicht erhoben !
Jedes neu in den
Verein aufgenommene Mitglied hat eine einmalige Aufnahmegebühr zu
zahlen.
Diese beträgt für
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Erwachsene |
Einzelperson |
130,00 EUR
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Ehepaare |
205,00 EUR
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Jugendliche |
zwischen 14 und 18
Jahren sowie Personen über 18 Jahren die sich noch in der
Berufsausbildung befinden, Studenten, Wehrpflichtige usw. |
40,00 EUR
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nach Vollendung des
18. Lebensjahres, der Ausbildung usw. sind einmalig nachzuzahlen |
55,00 EUR
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§ 2
Mitgliedsbeiträge
1. Die
jährlichen Mitgliedsbeiträge betragen für
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Erwachsene |
Einzelperson |
135,00 EUR
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Ehepaare |
200,00 EUR
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Passive |
60,00
EUR
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Jugendliche |
zwischen 14 und 18
Jahren sowie über
18 Jahren, die sich in der Schul- oder
Berufsausbildung, Studium befinden
oder Wehr- bzw. Ersatzdienst leisten. |
78,00 EUR
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unter 14 Jahren |
48,00 EUR
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2. Regelung für
Familienmitgliedschaft
Beitragsfrei sind Kinder, deren Eltern im Verein Mitglieder sind,
wenn sich die Kinder noch in der Schul- oder Berufsausbildung
befinden oder Studenten, Wehrpflichtige bzw. Ersatzdienstleistende
sind.
3. Passivenregelung
Der
Passivenbeitrag wird auf Antrag durch Vorstandsbeschluss
zugebilligt. Voraussetzungen:
-
In der Regel mindestens
60 Jahre alt.
-
Auf Dauer keine
Möglichkeit zur Ausübung des Tennissports.
-
Vorübergehende
Passiveneigenschaft (z.B. wegen Verletzung) ist nicht möglich.
4. Änderungen
hinsichtlich der Beitragsverpflichtung sind unaufgefordert dem
Kassierer mitzuteilen.
§ 3
Arbeitsleistungen der Mitglieder
Alle
aktiven Mitglieder des Vereins ab 16 Jahren (Männer und Frauen)
haben pro Jahr zur Erhaltung und Pflege der Platzanlage
einschließlich der Räumlichkeiten 4 Stunden Arbeitseinsatz zu
leisten. Zum Jahresende sind dem Geschäftsführer Bestätigungen über
die Anzahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden vorzulegen.
Diese Bestätigungen werden vom technischen Leiter oder einem von
diesem beauftragten Vertreter unterzeichnet. Grundsätzlich muss sich
jedes Mitglied von sich aus um die Arbeitsstunden bemühen.
Für nicht geleistete Arbeitsstunden ist pro Stunde ein Betrag von
13,00 EUR zu zahlen.
Die Aufnahmegebühren werden innerhalb
des Eintrittmonats per Einzugsermächtigung erhoben. Die
Mitgliedsbeiträge werden halbjährlich (Ende März und Ende September
jeden Jahres) ebenfalls per Einzugsermächtigung erhoben. Beträge für
nicht geleistete Arbeitsstunden werden auf dem gleichen Wege zum
Jahresende eingezogen.
Die Beitragsordnung wurde in
der Mitgliederversammlung am 19.03.1982 beschlossen und durch
Beschluss der Mitgliederversammlung am 22.03.1990, 28.01.1993,
22.03.1995, 23.03.2001 sowie am 21.03.2003 geändert.
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